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   BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14 (EP)   

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https://dejure.org/2014,3594
BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14 (EP) (https://dejure.org/2014,3594)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2014 - 7 Ni 2/14 (EP) (https://dejure.org/2014,3594)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 7 Ni 2/14 (EP) (https://dejure.org/2014,3594)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Der Bundesgerichtshof hob die Kosten des damaligen Rechtsstreits durch Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05 - gegeneinander auf.

    Für diese Auslegung spricht (entgegen dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, Umdruck Seite 9), dass gemäß Figur 5 samt zugehöriger Beschreibung des Streitpatents (T2-Schrift Seite 6, Zeilen 13 bis 28) der Ansaugstutzen 33 an das durch den Kollektor schematisch dargestellte Vakuumsammelnetz angeschlossen ist.

  • BPatG, 05.05.2011 - 10 Ni 21/10
    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    In einem zweiten Nichtigkeitsverfahren wurden die damals angegriffenen Ansprüche 1 bis 7 des Streitpatents vom Bundespatentgericht im Verfahren 10 Ni 21/10 (EU) durch Urteil vom 5. Mai 2011 in beschränkter Fassung aufrechterhalten.

    Er habe ein eigenes Interesse an der Nichtigerklärung des Streitpatents, weil seine damalige Mandantin gegen ihn wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Regressansprüche geltend mache, was ihr Schreiben vom 13. Januar 2012 belege: "Hereby, we claim compensation for damages resulting from inadmissibility of the appeal against the decision of the German Patent Court in the matter 10 Ni 21/10 (EU) ..., because the term for filing appeal reasons was missed.".

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Jedenfalls wird der Fachmann dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 der K8 derartige Schlussfolgerungen nicht mit der erforderlichen Unmittelbarkeit und Eindeutigkeit entnehmen (vgl. BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Das Rechtsschutzinteresse ist insbesondere zu bejahen, solange der Nichtigkeitskläger vom Patentinhaber wegen Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann bzw. Grund zu der Besorgnis hat, er könne aus dem Schutzrecht in Anspruch genommen werden (BGH GRUR 1981, 515 f - Anzeigegerät; BGH GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente).
  • BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80

    Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters -

    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Das Rechtsschutzinteresse ist insbesondere zu bejahen, solange der Nichtigkeitskläger vom Patentinhaber wegen Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann bzw. Grund zu der Besorgnis hat, er könne aus dem Schutzrecht in Anspruch genommen werden (BGH GRUR 1981, 515 f - Anzeigegerät; BGH GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente).
  • BPatG, 13.03.1984 - 3 Ni 11/83
    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Ein solches Interesse ist gegeben, wenn die nachträgliche Feststellung der Nichtigkeit des Streitpatents möglicherweise geeignet ist, Regressansprüche gegen den Nichtigkeitskläger abzuwenden (BPatGE 26, 137 = GRUR 1984, 645, 646 - Anwaltshaftung).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 76/07

    Flüssigkeitsringpumpe

    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Die dagegen eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen (I-2 U 76/07).
  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Nachdem die Schutzdauer des Streitpatents gemäß Art. 63 Abs. 1 EPÜ am 9. März 2009 abgelaufen ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger ein besonderes, in seiner Person liegendes Rechtsschutzinteresse an der Klageerhebung geltend machen kann (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).
  • BPatG, 23.11.2004 - 3 Ni 32/03
    Auszug aus BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Eine erste gegen die erteilte Fassung des Streitpatents gerichtete Nichtigkeitsklage war vom Bundespatentgericht im Verfahren 3 Ni 32/03 (EU) mit Urteil vom 23. November 2004 abgewiesen worden; im anschließenden Berufungsverfahren erklärten die damaligen Parteien, nachdem das Streitpatent durch Zeitablauf am 9. März 2009 erloschen war, den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt.
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